Mögliche Fördermaßnahmen & Fördergebiete
Mögliche Fördermaßnahmen
Grundstücks-/Gebäudeeigentümer in den beiden Ortsteilen können im Rahmen der Dorfentwicklung Förderanträge für private Maßnahmen stellen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bzw. Grundstück in den Bereichen liegt, die auf Grundlage städtebaulicher Bestandsanalysen im KEK als Fördergebiete abgegrenzt wurden. Grundsätzlich förderfähig sind auch Einzel-Kulturdenkmäler, die außerhalb der Fördergebiete liegen.
Zu den Maßnahmen, die aus Mitteln der Dorfentwicklung gefördert werden können, zählen:
- Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und Neubau von Gebäuden
- Gestaltung, Erweiterung und Neuanlage von Hof-, Garten- und Grünflächen handeln kann
- Städtebaulich verträglicher Rückbau.
Details und konkrete Beispiele sind den Präsentationen zur Privatberatung aus der öffentlichen Veranstaltung vom 16.12.2024 zu entnehmen. Die Präsentationen sind unter dem Punkt „Öffentliche Veranstaltungen“ aufzurufen und herunterzuladen.
Fördergebiete
Die Abgrenzungen der Fördergebiete sind über die nachstehenden Links einzusehen: