Förderkonditionen

  • Förderquote: 35 % der förderfähigen Nettokosten
    • Maximalzuschuss: 45.000,00 €
    • bei Kulturdenkmälern: 60.000,00 €
  • Ausnahme Scheunenumbau zu Wohnraum: bis zu max. 200.000,00 € Zuschuss (maximal drei Wohneinheiten)
  • Bagatellgrenze / Mindestinvestitionssumme: 10.000,00 € netto förderfähige Kosten
  • Objekt muss im abgegrenzten Fördergebiet liegen (Ausnahme Kulturdenkmäler)