Förderkonditionen
- Förderquote: 35 % der förderfähigen Nettokosten
- Maximalzuschuss: 45.000,00 €
- bei Kulturdenkmälern: 60.000,00 €
- Ausnahme Scheunenumbau zu Wohnraum: bis zu max. 200.000,00 € Zuschuss (maximal drei Wohneinheiten)
- Bagatellgrenze / Mindestinvestitionssumme: 10.000,00 € netto förderfähige Kosten
- Objekt muss im abgegrenzten Fördergebiet liegen (Ausnahme Kulturdenkmäler)